5 Jahre Garantie


ELNA Garantie

5 Jahre Elna-Garantie

Neben der absoluten Präzision, perfekten Verarbeitung und dem super Preis-Leistungs-Verhältnis bietet ELNA eine 5-Jahres-Vollgarantie.

Das ist einer der Gründe weshalb wir uns für den Vertrieb von ELNA Nähmaschinen entschieden haben.

Dem Kunden möglichst lange Sicherheit und Freude bei der Ausübung der eigenen Kreativität bieten zu können war uns besonders wichtig. Welches Hobby macht schon Spaß, wenn man ständig mit dem Gerät kämpfen muss oder die Handhabung kompliziert ist.
Der Kauf im Fachgeschäft bietet vielerlei Vorteile. Zum einen kann man sich die Wunschmaschine ausgiebig anschauen und Probenähen,
zum anderen haben Sie ab sofort eine kompetente Anlaufstelle wenn es einmal Schwierigkeiten geben sollte.

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Sollte Ihre Nähmaschine in den ersten 3 Monaten zu einem Garantiefall* werden, entscheiden Sie
ob Sie eine neue Maschine haben möchten oder lieber eine Garantie-Reparatur.
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* wird von der Fachwerkstatt beurteilt. Gewerblicher oder schulischer Gebrauch ist hiervon ausgenommen.

Wichtig für Sie:

Eine freiwillige Garantie darf vom Garantiegeber weitestgehend frei gestaltet und auch eingeschränkt werden. Darum ist es für Sie wichtig, Garantieversprechen genau zu hinterfragen. Hier erfahren Sie klipp und klar, was Sie von Elna Deutschland GmbH im Garantiefalle erwarten können.

Ein Versprechen ohne „Wenn“ und „Aber“.

Die umfassende Elna-Garantie kostet Sie keinen Cent extra – sie ist in den Kaufpreisen unserer Produkte enthalten und schließt insbesondere ein: Alle Bauteile, gleich aus welchem Material sie bestehen und  egal ob sie mechanisch, elektrisch oder elektronisch sind – und zwar während der gesamten Garantiezeit.

  • Der komplette Arbeitslohn während der gesamten Garantiezeit.
  • Kosten und Risiko des Transportes während der gesamten Garantiezeit.
  • Übertragbarkeit der Garantie wenn Sie die Maschine verschenken, verkaufen oder bei sonstigen Eigentumsänderungen.
  • Kein Versand ins Ausland. Elna Deutschland GmbH unterhält eine eigene Meisterwerkstatt. Garantieleistungen werden entweder hier, oder durch autorisierte Vertragswerkstätten innerhalb von Deutschland erbracht.
  • 0% Abschlag bei Totalschaden. Was gechieht, wenn das Gerät nicht repariert werden kann? Von der Erstattung eines geringen „Zeitwertes“ hätten Sie nur wenig – denn davon können Sie keine gleichwertige Ersatzmaschine kaufen! Darum erhalten Sie von uns in diesem Falle während der gesamten Garantiezeit ein gleichwertiges Ersatzgerät. 

Ausgenommen von dieser Garantie sind lediglich Fremdverschulden, wie z.B. Sturz- oder Wasserschäden und natürlicher Verschleiß. Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Schulen oder Nähateliers) gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Den genauen Wortlaut der Elna Garantie finden Sie unter folgendem Link: Elna-Garantie

„Garantie“ ist nicht gleich Garantie!

Verschiedene Nähmaschinen-Anbieter werben mit „5 Jahren Garantie“, teils sogar mit einer sogenannten „Vollgarantie“. Manchmal stellt sich aber beim genaueren Hinsehen heraus, dass dieses Versprechen im Kleingedruckten erheblich eingeschränkt wird. Wenn Ihnen also eine freiwillige Garantie versprochen wird, dann fragen Sie bitte genau nach, was von dieser Garantie abgedeckt ist und welche Leistungen sie ggf. erwarten können.

Nur bei Kauf innerhalb der BRD

Die 5-Jahres-Garantie der Elna Deutschland GmbH gilt für Produkte, die von einem autorisierten Elna-Händler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft werden. Für Käufe im Ausland, oder von ausländischen Verkäufern (z.B. England oder Polen), gelten die ggf. abweichenden Garantieregelungen des jeweiligen Landes. Das ist auch wichtig zu wissen Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verkäufer der Maschine. Andere Fachhändler als der Verkäufer sind nicht zur Erbringung von Garantieleistungen verpflichtet (ausgenommen bei Kauf im Elna Onlineshop durch den Elna Schutzbrief). Unsere Garantie gilt für alle Elna – Näh-, Stick- und Overlockmaschinen. Diese ist für die Elna „Mini“ auf 2 Jahre begrenzt. Bei gewerblicher Nutzung, oder gleichzusetzender Beanspruchung gilt die gesetzliche Gewährleistung.